Alles ist in Paragraphen gefaßt, selbst das, was ich unter Menschlichkeit verstehe. Die evangelische kirchenmusiker ordnung westf. legt kommunikatives Verhalten bei ihren beteiligten Mitarbeitern fest. So beginnt es schon mit §1 der Anlage 3 zu § 4 der kirchenmusiker ordnung westf (genauer: der Ordnung für hauptamtliche Kirchenmusiker (OHaKMus)), dem Kirchenmusiker möge Gelegenheit gegeben werden, sich in regelmäßigen Besprechungen mit dem Pfarrer über die kirchenmusikalische Gestaltung in der Gemeinde einig zu werden. Ich bin überzeugt, daß das Grundprinzip, sich unter Mitarbeitern zu besprechen, christlich ist. Auf jeden Fall eines der guten Kommunikation. Somit finde ich es sprechend, daß die evangelische Kirche einer kirchenmusiker ordnung westf. bedarf, die dieses gesetzlich rahmt. Es ist ebenfalls nicht in Geschäftsordnungen geregelt, daß ein Geschäftsführer sich mit seinen Mitarbeitern bespricht, um zu zeigen, daß er sie ernstnimmt und vertraut. Aber dies könnte ein evangelischer Pfarrer nicht ohne kirchenmusiker ordnung westf.? Ich glaube, er könnte. Aber ein solches Gesetz redet von Mißtrauen: erhebt zur Vorschrift, was ohnehin Grundeinstellung eines Kirchenmitarbeiters wäre. Vieles könnte noch in diesem Sinne gesagt werden, aber noch dies: Meinem – ganz persönlichen, christlichen – Verständnis entspricht, daß jeder Mitarbeiter Raum und Ausstattung für seine Aufgaben bekommt. Eine Sache, die nicht in der kirchenmusiker ordnung westf. stehen müßte. Doch auch hier: § 3 Absatz 1 der oben genannten Anlage macht es zum Inhalt der kirchenmusiker ordnung westf., daß die Gemeinde mir, dem Musiker, räumlich und technisch Gelegenheit zum Arbeiten gibt. Ohne Gesetz tun es andere Kirchen. Einfach nur dem gesunden und christlichen Menschenverstand folgend.