Seit längerer Zeit spiele ich in unserem Ort die Kirchenorgel. Um diese Aufgabe ausfüllen zu können müssen die Grundlagen der Kirchenmusiker Ordnung eingehalten werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe musste ich, bevor ich überhaupt spielen konnte, nachweisen, dass ich als Orgelsachverständige auch die notwendige Qualifikation zu den Orgelspielen besitze. Zu dieser Qualifikation gehörte in erster Linie, dass ich gut Orgel spielen kann. Durch mein Musikstudium bereitet mir diese Aufgabe keine Probleme, desweiteren war es notwendig den Nachweis zu erbringen, dass ich die liturgische Funktion der Orgel kenne, die Orgelliteratur und deren ganze Bandbreite Bescheid weiß. Gut, die Orgel, die ich spiele, gehört schon den höheren Orgelkreisen an.
Ich bin sozusagen zum Orgelsachverständigen nach der Kirchenmusiker Ordnung berufen worden. Sollte die Kirchengemeinde Zweifel an meinen Fähigkeiten haben, kann sie mich in begründeten Fällen jederzeit abberufen.
Wird der Neubau einer Orgel geplant ist es meine Aufgabe als Orgelsachverständiger Vorschläge für den Orgelbau auszuarbeiten. Diese Vorschläge werden dann dem jeweiligen Ordinariat vorgestellt und gemeinsame Entscheidungen getroffen. Der Vorgang, bis zum endgültigen Neubau einer Orgel, ist ziemlich langwierig und führt vom Ordinariat zum Amt für Kirchenmusik und sogar in ein Tonstudio.
Bei den Orgelspielen, wie auch Bau, geht es meist auch um erhebliche Kosten. Aus diesem Grund auch der überaus hohe Anspruch an den Kirchenmusiker, für den die Kirchenmusiker Ordnung nur Ausdruck dessen ist, was für hohe Aufgabe er wahrnimmt. Die Pflege und das Fachwissen über den Orgelbau dienen letztendlich auch einer längeren Haltbarkeit der Orgel, die, wenn sie aufgrund unsachgemäßer Behandlung defekt ist, immense Kosten für die Kirchengemeinde verursachen kann.